Werkstattrat

So wie in vielen anderen Betrieben, werden auch in den Werkstätten St. Josefshaus die Interessen der Beschäftigten durch gewählte Personen vertreten. Der Werkstattrat, der diese Aufgabe wahrnimmt, besteht aus 7 Vertretern. Sie werden aus dem Kreis der Beschäftigten gewählt.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller Mitarbeiter mit Behinderung. Er hat bei vielen Fragen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte wie z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Planung von Baumaßnahmen, Entgeltzahlungen an Beschäftigte, Arbeitssicherheit, Fahrdienst, Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung.

Die Geschäftsleitung informiert den Werkstattrat regelmäßig über unternehmerische Entscheidungen. Dazu tagt der Werkstattrat einmal im Monat.

 

Werkstattrat

Geregelt werden die Rechte und Pflichten des Werkstattrats durch die Caritas-Werkstättenmitwirkungsordnung (CWMO).

Außerdem gibt es regelmäßig Werkstattversammlungen, in denen alle Beschäftigte direkt durch die Werkstattleitung und den Werkstattrat informiert werden und die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Vorschläge einzubringen.